Zukünftig solle darauf geachtet werden, dass bei Veranstaltungen auf Gemeindegrund ein Verzehrangebot nur nach Rücksprache mit der Gemeinde erfolgen solle. Grund für diese Beurteilung sei eine Veranstaltung, bei welcher ein Imbisswagen zum einen für Verkehrsbehinderungen gesorgt habe und des weiteren ohne Rücksprache Strom von einer gemeindeeigenen Liegenschaft genutzt wurde. Die rechtlichen Gegebenheiten in Bezug auf Wandergewerbe sollen mit dem Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum geklärt werden.