Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet – Campingplatz für Wohnmobile –

2.2.  Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, Begrenzung der zulässigen Grundfläche für Gebäude und Nebenanlagen, Begrenzung der Anzahl der zulässigen Stellplätze für Wohnmobile auf 50 Stück

2.3.  Festlegung von Baugrenzen, Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen

2.4.  Regelung des Ausgleichserfordernisses, Einfügen des Campingplatzes in die Umgebung mittels Anpflanzung eines umlaufenden Knicks

 

3.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 


 

Die Gemeinde Utersum beabsichtigt die Voraussetzungen für die Errichtung eines Campingplatzes für bis zu 50 Wohnmobile schaffen, da bislang auf der Insel Föhr keine Übernachtungsplätze für Wohnmobiltouristen ausgewiesen sind. Ein Bedarf für einen solchen Platz besteht, insbesondere da bereits heute Wohnmobiltouristen die Insel Föhr auch ohne entsprechende Plätze ansteuern.

 

Aufgrund ihrer Infrastruktur und Strandnähe kommen insbesondere die Gemeinden Nieblum, Utersum und die Stadt Wyk auf Föhr für die Ausweisung eines Campingplatzes für Wohnmobile in Frage.

 

Im Vorfeld dieses Planverfahrens fanden bereits Abstimmungsgespräche mit den übrigen Gemeinden der Insel Föhr, dem Kreis Nordfriesland und dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein statt. Alternative Standorte wurden geprüft und bewertet, wobei sich schließlich das Umfeld des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14, Gemeinde Utersum als der am besten geeignete herausstellte.

 

Am 09.11.2010 fasste die Gemeindevertretung Utersum den Grundsatzbeschluss, ein Bauleitplanverfahren für die Errichtung eines Campingplatzes für Wohnmobile durchzuführen. Mit dem Planveranlasser, dem zukünftigen Betreiber des Campingplatzes für Wohnmobile, wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens und die Kostenübernahme regelt. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll das Bauleitplanverfahren nun eingeleitet und die Grundlagen für die weiteren Schritte festgelegt werden.

 

Die Familie Sörensen erläutern noch kurz an Hand der Unterlagen die Aufteilung. Es stellt sich die Frage, ob Campingwagen dort grundsätzlich nicht abgestellt werden dürfen.

 

Außerdem sollte die Höhe von 10 m nur für den Bestand gelten.


Abstimmungsergebnis:          

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen:    9

 

Davon anwesend:                                                       8

 

Abstimmungsergebnis:                                               7 Ja-Stimmen

                                                                                    0 Nein-Stimmen

                                                                                    1 Enthaltung

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.