Der Ausschussvorsitzende richtet sich unter Verweis auf das abgestimmte Vorgehen mit der Frage an die anwesenden Mitglieder des Gremiums, welche Ergebnisse in den Fraktionen erzielt werden konnten.

Die Verwaltung musste feststellen, dass lediglich aus der Fraktion der Grünen sowie seitens der SPD Personen benannt wurden. Inhaltlich wurde der SPD-Antrag nach Kenntnisstand der Ordnungsbehörde nicht weiter verfolgt.

CDU als auch KG können den Antrag der SPD inhaltlich nicht nachvollziehen. Die SPD wird nochmals aufgefordert, die Intention des Antrages soweit zu konkretisieren, dass eine politische Auseinandersetzung dann auch möglich erscheint.