Bürgermeister Roth merkt an, dass in den Vorschriften des Gefahrhundegesetzes ein Anleinzwang unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben sei. Die Überlegungen der Stadt Wyk auf Föhr sind dahingehend, dass man eine Freilauffläche für Hunde auf der östliche Golfplatzfläche zur Verfügung stellen werde. Für die Stadt Wyk auf Föhr ergebe sich keine rechtliche Verpflichtung, auch wenn diese Freilauffläche nicht eingezäunt sei.