Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Die vorliegende Ergebnisrechnung 2010 zur Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich die in der Kalkulation genannten Zahlen zueigen.

2.    Auf den Erlass einer weiteren Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird derzeit verzichtet.


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre bis 2010 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2013 erstellt. Danach ist eine Veränderung des Abgabensatzes, der zur Zeit 11,5% der Bemessungsgrößen beträgt, nicht zwingend erforderlich.

Bei gleichbleibenden Tourismusaufwendungen wäre ab 2013 über Fremdenverkehrsabgaben ein Kostenanteil in Höhe von rund 1,069 Mio. € zu finanzieren. Legt man die Beitragseinheiten (Messbeträge) der aktuellen Veranlagungsliste zugrunde, so würde dieser Betrag sogar geringfügig (um ca. 9 T€) überschritten werden. Für jeden einzelnen Abgabepflichtigen bedeutet dies im Durchschnitt ein Jahresbetrag in Höhe von 3,92 €. Diese Differenz liegt deutlich unter der Bagatellgrenze und verpflichtet nicht, den Abgabensatz (hier um 0,1 Prozentpunkte) zu senken, zumal die in den vorjährigen Sonderabschlüssen aufgelaufenen Fehlbeträge ohnehin noch nicht vollständig abgebaut sind.

 


Abstimmungsergebnis:             10 Ja-Stimmen

                                                  3 Enthaltungen