Beschluss:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 200 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für
die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohngebäude zur
Wohnraumschaffung für die einheimische Bevölkerung zu schaffen. Dies bedeutet
u. a.
2.1 Erschließung einer Fläche für den Mietwohnungsbau zur Schaffung von
Wohnungen;
2.2 Schaffung
von Wohnbauland für einheimische Bauwillige in unterschiedlichen Bauformen;
2.3 Ermöglichung
von gewerblich touristischer Nutzung in begrenztem Umfang in räumlich
untergeordneten Teilbereichen des Plangebietes;
2.4 Berücksichtigung
von Sicherungsinstrumenten für die langfristige Erhaltung der Dauerwohnnutzung
im Plangebiet in möglichst großem Umfang;
2.5 Berücksichtung
der Möglichkeit einer zentralen Fernwärmeversorgung für das Plangebiet mit der
Option einer Einbindung in ein großräumiges Fernwärmenetz;
2.6 Fortsetzung
des Systems der Grünzüge unter Berücksichtigung u. a. geomantischer
Gestaltungsprinzipien wie sie im Konzept der öffentlichen Grünzüge sowie im
Flächennutzungsplan dargestellt sind;
2.7 Regelung
der Ausgleichserfordernisse gegebenenfalls in Zusammenhang mit der weiteren
Entwicklung des Systems der öffentlichen Grünzüge;
2.8 Anbindung einer Fuß- und Radwegverbindung bzw. des Grünzuges an den Nieblumstieg (L 214).
3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das
Kreisbauamt des Kreises Nordfriesland beauftragt.
4. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Ausgangspunkte:
Die durch den Tourismus ausgelöste Ertragsentwicklung bei Immobilien und damit verbunden die Bodenpreisentwicklung haben zu einer Situation geführt, dass für die einheimische Bevölkerung Dauerwohnraum knapp geworden bzw. nur zu nicht mehr vertretbaren Konditionen zu mieten bzw. zu finanzieren ist. Zugleich hat die Bodenpreisentwicklung noch verfügbare Baulandflächen in einer Weise verteuert, dass sowohl kostengünstiger Mietwohnungsbau wie auch eigengenutzter Wohnungsbau nur zu sehr erschwerten Bedingungen möglich sind.
Das Ergebnis ist u. a. ein beginnendes Abwandern einheimischer Menschen sowie das zunehmende Entstehen von Pendlersituationen, wo Menschen auf Föhr arbeiten und auf dem Festland wohnen. Zugleich wird es immer schwieriger Fachpersonal und Arbeitskräfte auf die Insel zu bekommen, weil kein Wohnraum zu angemessenen Bedingungen mehr zu finden ist.
Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, bemüht sich die Stadt um ein Angebot an kostengünstigen Bauflächen durch den Erwerb von solchen Außenbereichsflächen, die sich für eine Entwicklung zu Bauland eignen. Solche Entwicklungsflächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr von 2009 südlich und nördlich des Kortdeelsweges bereits dargestellt.
Problemstellung, Planungserfordernis, Aufstellungsbeschluss
Nachdem nun für einen Teilbereich nördlich des Kortdeelsweges ein Flächenerwerb durch die Stadt möglich gewesen ist, plant die Stadt die Erschließung eines Baugebietes auf einer Fläche von ca. 5 ha.
In einer Vorabstimmung hat die Landesplanung die Absicht der Stadt,
Dauerwohnraum zu schaffen, grundsätzlich begrüßt und zugleich die Notwendigkeit
deutlich gemacht sicher zu stellen, dass „.......Umnutzungen zu Zweitwohnungen,
Ferienwohnungen und anderen Tourismusangeboten ausgeschlossen sind“. Mit
dieser Vorgabe werden zugleich die Möglichkeiten Gebäude, u. a. auch nur
teilweise zu Ferienvermietungszwecken nutzen zu können, ausgeschlossen.
Um eine Refinanzierung zu ermöglichen, hat sich die
Landesplanung im Rahmen eines Abstimmungsgespräches beim Kreisbauamt bereit
erklärt, zumindest in einem Teilbereich der Fläche eine Zulassung von
gewerblicher Vermietung als notwendig anzuerkennen. Aus der Gesamtkonzeption
des Plangebietes muss jedoch erkennbar werden, dass die gewerbliche
touristische Vermietung eine untergeordnete Bedeutung haben wird, und
entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen zur Sicherung der
Dauerwohnnutzung im überwiegenden Bereich des Plangebietes..
Die planungsrechtliche Umwandlung der oben erwähnten Außenbereichsflächen zu Bauland setzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraus.
Inhalte der Planung, Planungsziele
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 wird als wesentliches Ziel die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung verfolgt. Weitere Planungsziele sind:
- Erschließung
einer Fläche für den Mietwohnungsbau zur Schaffung von Wohnungen;
- Schaffung
von Wohnbauland für einheimische Bauwillige in unterschiedlichen Bauformen;
- Ermöglichung
von gewerblich touristischer Nutzung in begrenztem Umfang in räumlich
untergeordneten Teilbereichen des Plangebietes;
- Berücksichtigung
von Sicherungsinstrumenten für die langfristige Erhaltung der
Dauerwohnnutzung im Plangebiet in möglichst großem Umfang;
- Berücksichtung
der Möglichkeit einer zentralen Fernwärmeversorgung für das Plangebiet mit
der Option einer Einbindung in ein großräumiges Fernwärmenetz;
- Fortsetzung
des Systems der Grünzüge unter Berücksichtigung u. a. geomantischer Gestaltungsprinzipien
wie sie im Konzept der öffentlichen Grünzüge sowie im Flächennutzungsplan
dargestellt sind;
- Regelung
der Ausgleichserfordernisse gegebenenfalls in Zusammenhang mit der
weiteren Entwicklung des Systems der öffentlichen Grünzüge;
- Anbindung einer Fuß- und Radwegverbindung bzw. des Grünzuges an den Nieblumstieg (L214).
Die oben genannten Planungsziele sind bei der Planerstellung zu beachten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig