Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Am 30.08.2012 fand ein gemeinsames Arbeitsgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aller drei Amrumer Gemeinden statt.

 

Ziel des Gespräches war die Abstimmung möglichst einheitlicher Vorgaben und Regelungen für die neuen Kurabgabesatzungen auf Amrum.

 

Folgende Änderungen zu den bisherigen Satzungsentwürfen wurden empfohlen:

 

  1. Es soll bei einer Kurabgabepflicht für allein reisende Kinder und Jugendliche in Höhe von 0,50 EUR je Aufenthaltstag bleiben. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 des Satzungsentwurfes soll entsprechend geändert und in § 5 soll die Abgabenhöhe zusätzlich entsprechend mit aufgenommen werden.

 

  1. In § 5 soll das Wort „ununterbrochenen“ ersatzlos gestrichen werden.

 

  1. Satz 4 in § 6 Abs. 4 der neuen Kurabgabesatzung soll wie folgt lauten: „Der Verlust einer Kurkarte oder Jahresgastkarte ist dem Amt Föhr-Amrum oder der in § 11 genannten Stelle anzuzeigen.“

 

Der ursprüngliche Satzungsentwurf ist entsprechend dieser Empfehlungen überarbeitet und neu gefasst worden. Zudem wurde ein Schreibfehler in § 11 Satz 1 berichtigt. Dieser Ergänzungsvorlage ist eine neue Entwurfsfassung beigefügt.

 

Die vorliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum in der Entwurfsfassung vom 04.09.2012 wird einstimmig beschlossen.

 

Anlagen: Entwurf der neuen Kurabgabesatzung (Stand: 04.09.2012)