Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 B –1. Änderung- hat in der Zeit vom 02.04.2012 bis 02.05.2012  öffentlich ausgelegen.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung vom 06.08.2012 bis 20.08.2012 sind keine Anregungen zur Planung vorgetragen worden. Ebenfalls sind von den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Hinweise eingegangen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 B keine Stellungnahmen  der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind.

 

Aufgrund des § 10 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig – Holstein beschließt die Gemeindevertretung die  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 B “Ortslage Mitte Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil  A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Mittelstraße Nr. 22 und Nr. 24.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 B „Ortslage Mitte Nord“ nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9   ;  davon anwesend:  8  ;

 

Ja - Stimmen:  8   ; Nein - Stimmen:  0  ; Stimmenenthaltungen: 0    

 

   

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.