Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Utersum wird beschlossen.


Im Zusammenhang mit dem Erlass einer neuen Fremdenverkehrabgabesatzung (Sitzungsvorlage Nr. Uter/000057) sind von der Gemeindevertretung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 neue Anteile für die Finanzierungsquellen der Tourismusaufwendungen beschlossen worden. Danach sollen die Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen künftig zu 45% (statt bisher 50%) aus Kurabgaben finanziert werden.

§ 1 der Kurabgabensatzung bedarf deshalb einer entsprechenden Änderung.

 


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig