Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Wittdün auf Amrum ausweislich des Prüfungsprotokolls am 14.11.2012 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

6.      Der Lagebericht zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

7.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 49.065,79 EUR (Saldo Plan/Ist) sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

8.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 12.173.006,74 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2009 beläuft sich auf 163.165,79 EUR.

 

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und einstimmig beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2009 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 49.065,79 EUR (Saldo Plan/Ist) werden einstimmig genehmigt.