Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Feuerwehrbedarfsplan wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

 


Bgm. Ingwersen macht die Gemeindevertreter auf die Änderung auf Seite 16 aufmerksam und verlist die Vorlage.

 

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 12.03.1992 wurde auch die Pflichtaufgabe „Brandschutz“ von der Gemeinde Witsum auf die Gemeinde Borgsum übertragen. Um diese Aufgaben auch zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in den Gemeinden Borgsum und Witsum wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und den ergänzenden Richtlinien und Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer Risikobewertung, Ausrücke- und Einsatzanalyse in der Form eines Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung hat über den Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

 

In der Bedarfsplanung sind alle Daten der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im Bereich der Fahrzeughaltung ist eine leichte Überrüstung festzustellen. Wie aus der Anlage –A1- ersichtlich, werden die Gemeinden Borgsum und Witsum in die Risikoklasse 1 mit einem Fahrzeugbedarf im Ausrückebereich von 64 Punkten eingestuft. Die Sicherheitsbilanz in der Anlage 3 weist dagegen im Ausrückebereich einen Fahrzeugbestand von 90 Punkten sowie einen Fahrzeugbestand der nachbarschaftlichen Löschhilfe von 115 Punkten aus. Die Vorhanden/Bedarf-Differenz beträgt 141 Punkte. Dieser Umstand ist bei zukünftigen Fahrzeugersatzbeschaffungen zu berücksichtigen. Laut Klassifizierung der Risikoklasse 1 soll in acht Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr mindestens ein TSF-W und innerhalb von dreizehn Minuten nach Alarmierung ein TSF an der Einsatzstelle eintreffen. In den Gemeinden, in denen das an der Einsatzstelle zuerst eintreffende Fahrzeug ein TSF ist, ist durch die Alarm- und Ausrückeordnung das Zufahren eines wasserführenden Löschfahrzeuges vorzuplanen. Im Rahmen der nachbarschaftlichen Löschhilfe wird ein wasserführendes Fahrzeug (FF Nieblum) vorgehalten.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Neuanschaffung eines Fahrzeuges wie es die FF Wrixum bekommen habe. Für das vorhandene Fahrzeug seien in diesem Jahr für Reparaturen ca. 1400,00 € und im vergangenen Jahr ca. 4000,00 € ausgegeben worden. Details sollen dazu im FF-Ausschuss besprochen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig (7 Ja-Stimmen)