Die Bürgermeisterin teilt mit, dass derzeit bei 101 Personen in Wrixum Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Der Hebesatz beträgt in Wrixum 10 %. Damit liegt die Gemeinde bei der Betrachtung aller Gemeinden auf Föhr und Amrum im Mittelfeld.

 

Bürgermeisterin Braun erklärt, dass die Zweitwohnungssteuer im Jahr 2007 letztmalig erhöht wurde. Von allen Gemeinden auf Amrum und Föhr haben elf einen Hebesatz von 12 %. Die Gemeindevertretung überlegt und wägt die Vor- und Nachteile einer Erhöhung ab. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter würden gerne wissen, wer in der Gemeinde Zweitwohnungssteuer bezahlt.

 

Der Gemeindevertreter Claus Petersen beantragt von dem Kontrollrecht nach § 30 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein gebrauch zu machen und liest den Absatz vor: „Einzelnen Gemeindevertreterinnen oder -vertretern hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten und zu allen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. Gleiches gilt für die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder von Ausschüssen für den Aufgabenbereich ihres Ausschusses, sowie Mitglieder von Ortsbeiräten und sonstigen Beiräten für die Angelegenheiten ihres Beirates.“

 

Herr Petersen fordert von der Bürgermeisterin eine vollständige Auflistung aller Zweitwohnungssteuerpflichtigen. Die Gemeindevertretung stimmt über den Antrag ab:                                    2 Enthaltungen

                                                                                                             6 Ja-Stimmen

 

Die Gemeinde vertagt die Entscheidung über die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer.