Frau Braun stellt abschließend fest, dass die Beschlussempfehlung sehr weitreichend ist und darum heute keine Abstimmung erfolgen kann. Sie bittet alle Bürgermeister/innen darum die Angelegenheit in den Gemeindevertretungen zu beraten. Sie schließt diesen Tagesordnungspunkt und bittet Herrn Korok für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu bleiben.


Die Amtsvorsteherin erklärt bevor sie die Voralge vorliest, dass bei diesem Sachverhalt eine Inselweite Lösung gesucht werden muss. Nichts desto trotz wird in jeder Gemeinde eine gesonderte Beratung erfolgen. Sie begrüßt den Leiter der Abteilung „Steuern und Abgaben“ Herrn Heinrich Feddersen sowie erneut Herrn Armin Korok.

 

Es wird klargestellt das ein Inkrafttreten der Satzung zum 01. Januar 2013 utopisch ist. Frau Braun ergänzt, dass das Vorhaben zum 01. Januar 2014 realisierbar sei.

 

Herr Lorenzen vertritt die Meinung, dass die elektronische Erhebung der Meldedaten der richtige Weg sei. Jedoch sollten nicht die Personen bestraft werden, die die Abgabe der Meldescheine auf dem bislang herkömmlichen Weg abgeben. Stattdessen sollten die Personen, die die Meldescheine zukünftig elektronisch übermitteln - und so für einen Minderaufwand sorgen – einen Bonus in Form einer Vergütung erhalten. Dieser Bonus könnte außerdem zeitlich gestaffelt sein. Beispielsweise würden die Vermieter im ersten Jahr 50 Cent im zweiten Jahr 40 Cent usw. pro elektronisch übermittelten Meldeschein erhalten. Nach fünf Jahren würden keine Bonie mehr ausgezahlt.

 

Herr Korok erklärt, dass größere Vermietungsportale ein Schnittstellenproblem der unterschiedlichen Computerprogramme haben und deshalb bislang die Daten nicht elektronisch melden.

 

Herr Riewerts stimmt Herrn Lorenzen zu und ergänzt, dass es seiner Meinung nach mit der elektronischen Meldedatenerfassung mehr Betrügereien geben werde.

 

Herr Juhl bejaht die Darstellung von Herrn Kahl vom Seniorenbeirat und macht noch einmal deutlich, dass die Vermieter, die das herkömmliche Verfahren nutzen nicht schlechter gestellt werden sollen.

 

Frau Braun ergreift das Wort und sagt, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Meldescheinerfassung geschaffen werden müssen. Sie macht außerdem deutlich, dass die Gemeinden auf die Kurabgaben angewiesen sind.

 

Frau Meuche verdeutlicht, dass die Vermieter an den Gästen verdienen und es darum ihrer Meinung nach unkameradschaftlich ist, die Kurabgaben nicht zu bezahlen.

 

Auf dem Flyer, der für die elektronische Kurabgabenerfassung wirbt, ist das Hotel eines Mitarbeiters der FTG aufgeführt. Herr Lorenzen weist darauf hin und macht deutlich, dass dieses Vorgehen äußerst unglücklich sei, da so Missgunst verschärft und Fronten geschaffen werden könnten.

 

Die Amtsvorsteherin schlägt vor, den Vermietern künftig keine Druckrohlinge mehr zur Verfügung zu stellen. Wenn jeder Vermieter diese selbst ausdrucken müsste, würde dies insgesamt Energiekosten sparen. Sie empfiehlt außerdem eine genauere Überprüfung, wer die Kurabgabe nicht entrichtet und eine ausnahmslose Bestrafung derjenigen. Sie verweist dann auf die Ausgabe der Meldescheine auf dem Festland und meint, man könne sich dort eventuell etwas abschauen.

 

Im Hinblick auf die Öffnungszeiten wird die Ausgabe von lediglich fünf Meldescheinen kritisiert. Es wird die Meinung vertreten, dass die FTG die „schwarzen Schafe“ kenne und somit nicht alle Vermieter durch diese streng eingehaltene Meldescheinausgabe bestraft werden sollten.

 

Herr Korok erklärt, dass diese begrenzte Ausgabe an Meldescheinen auf Erfahrungswerten beruhe. Vor zwei Jahren wurde eine Bestandaufnahme gemacht, woraufhin die Anzahl der kursierenden Scheine begrenzt wurde. Die Zahl fünf wurde dabei willkürlich gewählt.