Frau Braun stellt abschließend fest, dass die Beschlussempfehlung sehr weitreichend ist und darum heute keine Abstimmung erfolgen kann. Sie bittet alle Bürgermeister/innen darum die Angelegenheit in den Gemeindevertretungen zu beraten. Sie schließt diesen Tagesordnungspunkt und bittet Herrn Korok für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu bleiben.
Die
Amtsvorsteherin erklärt bevor sie die Voralge vorliest, dass bei diesem
Sachverhalt eine Inselweite Lösung gesucht werden muss. Nichts desto trotz wird
in jeder Gemeinde eine gesonderte Beratung erfolgen. Sie begrüßt den Leiter der
Abteilung „Steuern und Abgaben“ Herrn Heinrich Feddersen sowie erneut Herrn
Armin Korok.
Es wird
klargestellt das ein Inkrafttreten der Satzung zum 01. Januar 2013 utopisch
ist. Frau Braun ergänzt, dass das Vorhaben zum 01. Januar 2014 realisierbar sei.
Herr
Lorenzen vertritt die Meinung, dass die elektronische Erhebung der Meldedaten
der richtige Weg sei. Jedoch sollten nicht die Personen bestraft werden, die
die Abgabe der Meldescheine auf dem bislang herkömmlichen Weg abgeben.
Stattdessen sollten die Personen, die die Meldescheine zukünftig elektronisch
übermitteln - und so für einen Minderaufwand sorgen – einen Bonus in Form einer
Vergütung erhalten. Dieser Bonus könnte außerdem zeitlich gestaffelt sein.
Beispielsweise würden die Vermieter im ersten Jahr 50 Cent im zweiten Jahr 40
Cent usw. pro elektronisch übermittelten Meldeschein erhalten. Nach fünf Jahren
würden keine Bonie mehr ausgezahlt.
Herr Korok
erklärt, dass größere Vermietungsportale ein Schnittstellenproblem der
unterschiedlichen Computerprogramme haben und deshalb bislang die Daten nicht
elektronisch melden.
Herr
Riewerts stimmt Herrn Lorenzen zu und ergänzt, dass es seiner Meinung nach mit
der elektronischen Meldedatenerfassung mehr Betrügereien geben werde.
Herr Juhl
bejaht die Darstellung von Herrn Kahl vom Seniorenbeirat und macht noch einmal
deutlich, dass die Vermieter, die das herkömmliche Verfahren nutzen nicht
schlechter gestellt werden sollen.
Frau Braun
ergreift das Wort und sagt, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen
Meldescheinerfassung geschaffen werden müssen. Sie macht außerdem deutlich,
dass die Gemeinden auf die Kurabgaben angewiesen sind.
Frau
Meuche verdeutlicht, dass die Vermieter an den Gästen verdienen und es darum
ihrer Meinung nach unkameradschaftlich ist, die Kurabgaben nicht zu bezahlen.
Auf dem
Flyer, der für die elektronische Kurabgabenerfassung wirbt, ist das Hotel eines
Mitarbeiters der FTG aufgeführt. Herr Lorenzen weist darauf hin und macht
deutlich, dass dieses Vorgehen äußerst unglücklich sei, da so Missgunst
verschärft und Fronten geschaffen werden könnten.
Die
Amtsvorsteherin schlägt vor, den Vermietern künftig keine Druckrohlinge mehr
zur Verfügung zu stellen. Wenn jeder Vermieter diese selbst ausdrucken müsste,
würde dies insgesamt Energiekosten sparen. Sie empfiehlt außerdem eine genauere
Überprüfung, wer die Kurabgabe nicht entrichtet und eine ausnahmslose
Bestrafung derjenigen. Sie verweist dann auf die Ausgabe der Meldescheine auf
dem Festland und meint, man könne sich dort eventuell etwas abschauen.
Im
Hinblick auf die Öffnungszeiten wird die Ausgabe von lediglich fünf
Meldescheinen kritisiert. Es wird die Meinung vertreten, dass die FTG die
„schwarzen Schafe“ kenne und somit nicht alle Vermieter durch diese streng
eingehaltene Meldescheinausgabe bestraft werden sollten.
Herr Korok
erklärt, dass diese begrenzte Ausgabe an Meldescheinen auf Erfahrungswerten
beruhe. Vor zwei Jahren wurde eine Bestandaufnahme gemacht, woraufhin die
Anzahl der kursierenden Scheine begrenzt wurde. Die Zahl fünf wurde dabei
willkürlich gewählt.