Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen dem Haidweg im Norden, dem öffentlichen Grünstreifen im Osten, dem Lerchenweg im Süden und dem Fehrstieg im Osten - Satzungsgebiet XVII – wird als Satzung beschlossen.

  2. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 


 

Ausgangspunkt
Angesichts aktueller Vorgänge hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr am 26.04.2012 die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) für das Satzungsgebiet XVII beschlossen.

 

Mit der Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude, die eine besondere Eigenart in ihrer Gestaltung und somit auch eine gewisse Bedeutung für das Ortsbild hatten, abgebrochen und durch solche  Neubauten ersetzt worden sind, die sich in den historisch gewachsenen Gestaltzusammenhang nicht immer einfügen. Für das Satzungsgebiet besteht diese Gefahr insbesondere in einen Straßenzug (Meisenweg) mit einer Bebauung aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, der in seiner Geschlossenheit eine schützenswerte Besonderheit für das Ortsbild darstellt. In den umgebenden Straßenzügen finden sich ähnliche Sachverhalte.

 

Ferner soll einer schleichende Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als Zweitwohnungen genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.

 

Von daher ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet XVII geboten.

 

 

Weitere Vorgehensweise zur Satzungserstellung
Das Bau- und Planungsamt des Amts Föhr-Amrum hat eine städtebauliche Bestandsaufnahme der für die Satzungserstellung bedeutsamen Punkte (Gebäudealter, Anzahl der genehmigten Wohneinheiten, Dauerwohnnutzung und Ferienwohnungsnutzung usw.) erarbeitet. Mit einer Arbeitsgruppe des städtischen Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist eine Begehung des Satzungsgebietes erfolgt, um den baulichen Bestand hinsichtlich seiner Gestaltwirkung für das Ortsbild zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Bestandserhebungen unterstreichen, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung für diesen Teilbereich des Stadtgebietes sinnvoll und gerechtfertigt ist, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.

 

Daher wird die beigefügte Satzung mit Begründung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Vorsitzende des Bauausschusses verdeutlich nochmal warum die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB aufgestellt werden soll :

 

-  Um das Ortsbild zu erhalten

 

-  Der  Milieuschutz soll angewendet werden

 

-  Bezahlbare Wohnraum soll auch in Zukunft  bestehen bleiben.

 

Von der CDU-Fraktion wird hinzugefügt, dass die Häuser ( Am Meisenweg ) nicht mehr energetisch sind  und man von einer Aufstellung der Erhaltungssatzung absehen sollte.

Die Erhaltung der Häuser könnte man durch einen B-Plan regeln.

 

Die SPD-Fraktion äußert sich dazu, dass man der Aufstellung der Erhaltungssatzung nicht zustimmen werde.

 

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr erklärt, das es sich Am Meisenweg um geprägte Bauten der 50-er Jahre handelt und es Zeugen der Zeit sind.

Heutzutage  gibt es Möglichkeiten die Häuser genetisch zu sanieren.

 

Die Fraktion der Grünen unterstützt die Aussage, das der Erhalt von zahlbaren Wohnraum  in Zukunft weiterhin bestehen sollte.

 

Von der KG Fraktion wir hinzugefügt, das ein städtebaulicher Vertrag ein gutes Instrument sei um Dauerwohnungen zu sichern. 

 

Nach einer ausführlichen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung.


Abstimmungsergebnis:           8 Ja                 3 Nein              0 Enthaltung