Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen dem Haidweg im Norden, dem öffentlichen Grünstreifen im Osten, dem Lerchenweg im Süden und dem Fehrstieg im Osten - Satzungsgebiet XVII – wird als Satzung beschlossen.

  2. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Lorenzen bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und die konstruktiven Diskussionen im vergangenen Jahr. Er bedankt sich bei der Öffentlichkeit für das Interesse und verabschiedet diese.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sie erläutert nochmals ausführlich die Beweggründe für den heute anstehenden Satzungsbeschluss.

 

 

Ausgangspunkt
Angesichts aktueller Vorgänge hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr am 26.04.2012 die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) für das Satzungsgebiet XVII beschlossen.

 

Mit der Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude, die eine besondere Eigenart in ihrer Gestaltung und somit auch eine gewisse Bedeutung für das Ortsbild hatten, abgebrochen und durch solche  Neubauten ersetzt worden sind, die sich in den historisch gewachsenen Gestaltzusammenhang nicht immer einfügen. Für das Satzungsgebiet besteht diese Gefahr insbesondere in einen Straßenzug (Meisenweg) mit einer Bebauung aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, der in seiner Geschlossenheit eine schützenswerte Besonderheit für das Ortsbild darstellt. In den umgebenden Straßenzügen finden sich ähnliche Sachverhalte.

 

Ferner soll einer schleichende Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als Zweitwohnungen genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.

 

Von daher ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet XVII geboten.

 

 

Weitere Vorgehensweise zur Satzungserstellung
Das Bau- und Planungsamt des Amts Föhr-Amrum hat eine städtebauliche Bestandsaufnahme der für die Satzungserstellung bedeutsamen Punkte (Gebäudealter, Anzahl der genehmigten Wohneinheiten, Dauerwohnnutzung und Ferienwohnungsnutzung usw.) erarbeitet. Mit einer Arbeitsgruppe des städtischen Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist eine Begehung des Satzungsgebietes erfolgt, um den baulichen Bestand hinsichtlich seiner Gestaltwirkung für das Ortsbild zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Bestandserhebungen unterstreichen, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung für diesen Teilbereich des Stadtgebietes sinnvoll und gerechtfertigt ist, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.

 

Daher wird die beigefügte Satzung mit Begründung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach kontroverser Diskussion fassen die Mitglieder den folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    4 Nein-Stimmen