Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wahl des Herrn Stefan Hansen zum Wehrführer der FF Midlum und der Wahl des Herrn Thorsten Tramm zum stellvertretenden Wehrführer der FF Midlum sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Midlum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

 


Bürgermeister Marczinkowski erläutert den Sachverhalt und bittet die Gemeindevertretung um Zustimmung.

 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Midlum am 27.12.2012 ist Herr Stefan Hansen für sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Midlum wiedergewählt worden. Herrn Hansen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers. Alle für dieses Amt erforderlichen Lehrgänge wurden besucht.

Gleichzeitig hat die Versammlung der FF Midlum Herrn Thorsten Tramm zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Midlum gewählt. Auch diese Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Herr Tramm erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Teilnahme an den noch fehlenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule hat sich Herr Tramm schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Midlum zu ernennen.


Abstimmungsergebnis: Ja: einstimmig

 

Gemeindevertreter Stefan Hansen hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.