Bürgermeister Pedersen trägt den Entwurf einer Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Oldsum vor. Es werden verschiedene Formulierungen des Satzungsentwurfes seitens der Gemeindevertreter diskutiert. Im Ergebnis wird festgehalten, dass Überarbeitungsbedarf besteht. Der Wegeausschuss der Gemeinde Oldsum soll ggfs. Änderungen des Entwurfes mit dem Ordnungsamt abstimmen. Der geänderte Entwurf soll dann erneut zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgelegt werden.

 

Entwurf

Gemäß § 45 des Straßen- und Wegegesetzes sind alle innerhalb von Ortsdurchfahrten gelegenen Landes- und Kreisstraßen sowie alle Gemeindestraßen und die sonstigen öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Diese Reinigung richtet sich nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit.

 

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen, bei denen die Gefahr auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist.

 

Die Reinigungspflicht obliegt der Gemeinde. Sie kann diese Pflicht ganz oder teilweise durch Satzung den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten auferlegen. Die extremen Wetterlagen in den Wintern der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Gemeinde Oldsum finanziell als auch personell nicht in allen Bereichen in der Lage war, der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Der Erlass einer entsprechenden Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Oldsum ist daher dringend angezeigt.

 

 

Der Beschluss der Satzung wird bis auf weiteres vertagt.