Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wahl des Herrn Timo Paulsen zum Wehrführer der FF Oevenum und der Wahl des Herrn Stefan Runge zum stellvertretenden Wehrführer der FF Oevenum sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Oevenum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.


Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oevenum am 28.12.2012 ist Herr Timo Paulsen für sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Oevenum gewählt worden. Herr Paulsen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers. Alle erforderlichen Lehrgänge wurden besucht.

Gleichzeitig hat die Versammlung der FF Oevenum Herrn Stefan Runge zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Oevenum gewählt. Herr Runge erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Teilnahme an den noch fehlenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule hat sich Herr Runge schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Oevenum zu ernennen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür