Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlus:

 

  1. Zur Verwirklichung des „Wellnessresort Wyk Südstrand“ beschließt die Stadtvertretung den in Zusammenhang mit der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr beschlossenen Durchführungsvertrag wie folgt zu ändern:

 

Die in § 4 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz genannte Frist zur Fertigstellung der Ertüchtigung des Kanalnetzes  wird  verlängert. Die Worte „bis spätestens 01.04.2013“ werden ersetzt durch die Worte „bis spätestens 01.02.2014.“


2.    Der Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende 2. Änderung des Durchführungsvertrages mit dem Vorhabenträger vertraglich zu vereinbaren.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachstand

Das Hotelprojekt eines „Wellnessresorts Wyk Südstrand“ soll über eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 sowie im Parallelverfahren eine 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr verwirklicht werden. Die Grundlage hierfür ist der am 01.09.2010 zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und dem Vorhabenträger geschlossene städtebauliche Vertrag.

 

Am 12.05.2011 ist der in § 4 dieses städtebaulichen Vertrages festgelegte weitere Durchführungsvertrag von der Stadtvertretung beschlossen worden, um die Einzelheiten für die Umsetzung des Vorhabens zu regeln.

 

Die beiden Bauleitplanverfahren sind am 17.01.2012 rechtswirksam bzw. rechtkräftig geworden.

 

Inzwischen ist ein Bauantrag für das Vorhaben gestellt. Nach Behandlung im zuständigen Ausschuss ist zur Zeit das Genehmigungsverfahren anhängig beim Kreisbauamt.

 

 

 

Aktueller Anlass für die 2. Änderung des Durchführungsvertrages

Gemäß § 4 Abs. 4 des Durchführungsvertrages ist die Stadt Wyk auf Föhr verpflichtet bis spätestens 01.04.2013 ihr öffentliches Schmutzwasserkanalisationsnetz in einer Weise zu ertüchtigen, dass die sichere Ableitung des auf dem Baugrundstück anfallenden Schmutzwassers gewährleistet ist.

 

Durch zeitliche Verzögerungen, die sich auch in der vertraglich vereinbarten Fristverlängerung für die Einreichung eines Bauantrages niederschlugen, ist die sachliche Notwendigkeit zur Einhaltung des Termins für die Fertigstellung der Kanalisationsertüchtigung entfallen.

 

Der Beginn der Baumaßnahme für die Kanalisationsertüchtigung ist vorgesehen für Februar 2013. Nach acht bis neun Monaten Bauzeit ist mit einer Fertigstellung voraussichtlich im November diesen Jahres zu rechnen.

 

Änderung

Vor diesem Hintergrund wäre die im Vertrag genannte Frist im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger vom 01.04.2013 bis zum 01.02.2014 zu verlängern.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen

                                                2 Enthaltungen