Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

 

Für einen Teilbereich des seit dem 12.08.1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Nebel „Gebiet Steenodde, beiderseits der L 282 (Stianoodswai)“ wird die 1. Änderung im beschleunigten  Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Stianoodswai 17, Gemarkung Nebel, Flur 7, Flurstück 162.

 

Die folgenden Planungsziele werden angestrebt:

 

Verzicht auf die Festsetzung WA zugunsten eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Hotel.

Erhöhung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung zwecks Sicherung der Wirtschaftlichkeit des vorhandenen Bestandes für den  Restaurant- und Beherbergungsbetrieb.

 

Geringfügige Erweiterung der Baugrenze.

 

Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt.

 

Die Planveranlasser, Herr Kaerkes und Frau Tadsen tragen die Kosten für die Planänderung. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.

 

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.  

 

 

 

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/innen:  11                          Anwesend:9

 

Ja-Stimmen: 9                                    Nein-Stimmen:0                      Enthaltungen:0

 

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

 

                               

 

 

 

 

     

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Herr Neumann vom Bauamt des Amtes-Föhr Amrum, trägt den TOP wie folgt vor:

Im Bebauungsplan Nr. 6 ist das Grundstück Stianoodswai Nr.17 (Hotel und Restaurant) als WA (allgemeines Wohngebiet) festgesetzt. Die bisherige bauliche Entwicklung des gesamten Hotelkomplexes soll im Sinne einer wirtschaftlichen Nutzung für die Zukunft gesichert werden.

Die Gemeinde Nebel ist aus touristischen Gründen an einer wirtschaftsfähigen Erhaltung des Hotelstandortes interessiert.

Eine über den vorhandenen Bestand hinausgehende Erweiterung des Hotels ist nicht geplant. Um den Bestand, der aus einer wirtschaftlich vertretbaren Größe besteht,  zu sichern, ist eine geringfügige Erhöhung des Maßes der Nutzung sowie eine ebenfalls geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich.

Die festgesetzte Art der Nutzung (WA) soll in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel  geändert werden. Alle weiteren Festsetzungen sollen überprüft und ggf. modifiziert werden.