Beschluss: Kenntnis genommen

Der in der Tagesordnung als Nr. 13 aufgeführte Punkt soll als Tagesordnungspunkt Nr.9 im öffentlichen Teil behandelt werden. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um einen Tagesordnungspunkt nach hinten.

 

Der Antrag zur Tagesordnung wird einstimmig angenommen.