Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Lorenzen berichtet aus dem Kurausschuss, dass Frau Neumann Anfang März die Räumlichkeiten der „ Alten Schule“ zur Durchführung eines Kinderfaschings kostenlos erhält, wenn sie diese wieder ordentlich verlässt. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass in den Sommermonaten jemand abgestellt werden müsse, der sich um die Betreuung des Hauses kümmere.

 

Es wird bekannt gegeben, dass die Stadt Wyk auf Föhr den Gesellschaftervertrag mit der FTG gekündigt hat.

 

Hark Steinert berichtet, dass er mit dem Rechtsanwalt Philipsenn über das Thema Erbpacht ausführlich gesprochen habe. Hier zeichnet sich eine Möglichkeit für die Gemeinde ab, die Grundstücke im erbpachwege zu vergeben und trotzdem die notwendigen Mittel für die Ablöse des erworbenen Grundstückes zu erhalten. Es wäre vertraglich möglich, sich die Erbpacht bereits über einen gewissen Zeitraum im Vorwege auszahlen zu lassen. Ebenfalls können Erbpachtgrundstücke ganz normal weiter vererbt werden. Es bestehen lediglich zwei Grundbücher in dem Einen steht die Gemeinde in dem Anderen der  Erbpachtnehmer. Zu klären ist noch mit den Bankern inwieweit diese Hausfinanzierungen auf Erbpachtgrundstücken übernehmen.