Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V. mit § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Liegenschaftsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006 beschlossen.

 

 


StV Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001553 und fügt ergänzend hinzu, dass ein Austausch der Eingangstüren im Bereich des Aqua Wyk notwendig geworden sei, um die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gewährleisten zu können.

 

Es wird geäußert, dass eine Investitionssumme in Höhe von mehr als 500.000 € für den Anbau an das Aqua Wyk als nicht vertretbar angesehen werde. Des weiteren habe es keine ausreichende Diskussion im Aufsichtsrat der Tourismus GmbH geben können und man frage sich, ob es sinnvoll sei, sich in einem solchen Projekt zu engagieren. Eine Weiterführung der Diskussion sei zwar gewollt, aber unter den gegebenen Bedingungen könne man der Beschlussempfehlung so nicht zustimmen. Man schlägt daher vor, diese Investitionssumme gegebenenfalls im Nachtrag einzubringen. Dazu wird von anderer Seite angemerkt, dass die Beratungen im Aufsichtsrat und im Haupt- und Finanzausschuss identisch gewesen und die Beschlüsse entsprechend umgesetzt worden seien. Des weiteren handele es sich hierbei um keinen Gastronomiebetrieb im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Klein-Gastronomie, in welcher ein Kiosk für den Strandbereich und ein Bistro, in welchem es lediglich Kleinigkeiten zu essen gebe, vorgehalten werde. Von anderer Seite wiederum wird angemerkt, dass der Betrieb einer Gastronomie nicht in die Entscheidungskompetenz der Stadtvertretung falle. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Gutachter an der Erstellung dieser Konzeption beteiligt waren.

 

Es wird sich allerdings auch positiv zu den Plänen der Tourismus GmbH geäußert. Man regt einen zeitgleichen Beginn der Baumaßnahmen an der Promenade und des Anbaus an das Aqua Wyk an, da ein späterer Baubeginn des Anbaus an das Aqua Wyk zu Beschädigungen durch Baufahrzeuge an der Promenade führen könne. Man lobt die Tourismus GmbH in diesem Zusammenhang für die schnelle Überarbeitung der Pläne. Es wird gefragt, ob die geplanten Investitionen durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt werden können. Dies wird bejaht und angemerkt, dass dadurch eine Risikominimierung für den Städtischen Liegenschaftsbetrieb erwachse. Dem wird entgegnet, dass dem nicht so sei, da man befürchte, dass die entsprechenden Zahlungen nicht fließen werden und somit das gesamte Risiko beim Städtischen Liegenschaftsbetrieb liege. Der Antrag auf die Einrichtung eines Sperrvermerkes kann nicht angenommen werden, da in einem Wirtschaftsplan ein solcher Sperrvermerk nicht existiere. Für eine Erweiterung des Bereiches des Aqua Wyk spreche auch, dass zur Zeit viele Gäste dem Aqua Fit fern blieben, da es oftmals zu voll sei.

 

Auf die Frage, ob die einzelnen Liegenschaften für die Einführung der Doppik schon bewertet worden seien, entgegnet Frau Gehrmann, das dies noch nicht der Fall sei, aber man habe bereits im Rahmen neuer Vertragsabschlüsse mit der Provinzial eine Bewertung der zu versichernden Gebäude erhalten.

 


Abstimmungsergebnis:  11 Ja-Stimmen

                                                  5 Enthaltungen