Sitzung: 19.02.2013 Gemeindevertretung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 liegt der GV vor.
Der FA-Vorsitzende erläutert den Entwurf, mit dem sich der Finanzausschuss ebenfalls befasst und den Erlass empfohlen hat.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Wittdün auf Amrum
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund
der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom _____________________– und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde-
vom _______________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.377.400,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.658.000,-- EUR
einem
Jahresüberschuss von 0,--
EUR
einem
Jahresfehlbetrag von 280.600,--
EUR
2. im Finanzplan mit
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.377.400,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.642.200,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 48.500,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 110.200,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.400.000,-- EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 360 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§
5
Die Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik umgesetzt.
§
6
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 1.430.600,-- EUR
die Aufwendungen
auf 1.871.600,-- EUR
der
Jahresgewinn auf 0,-- EUR
der
Jahresverlust auf 441.000,-- EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 681.000,-- EUR
die Ausgaben auf 681.000,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 400.000,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf 1.000.000,-- EUR
25946 Wittdün auf Amrum,
Der Bürgermeister
(LS)
___________________
(Jungclaus)
Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme wird der Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung für das Jahr 2013 der Gemeinde Wittdün auf Amrum beschlossen.