Beschluss:
Zu a) Behandlung
der eingegangenen Anregungen und Bedenken
1.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die berührten
Träger öffentlicher Belange sind wiederholt beteiligt worden. Die dabei von der
Landesplanungsbehörde vorgebrachte und in der Anlage zur Vorlage dargestellte
Anregung zum Planentwurf wird, wie ebenfalls in der Anlage zur Vorlage
dargestellt, berücksichtigt. Die daraus folgende Änderung, die Streichung der
Textziffer 6. des bisherigen Planentwurfes, ist in die Planunterlagen
eingearbeitet worden.
Zu
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 22.09.2005 zum
Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen
Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolaistraße, insbesondere für den
Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b&t, das
medizinischen Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und
Badestraße. 4 wird aufgehoben.
3. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 26b für das unter Ziffer 2 genannte Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden geänderten Fassungen gebilligt.
4. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die 4. Auslegung zu informieren.
StV Boetius wird anschließend über das Abstimmungsergebnis informiert und nimmt wieder an der Sitzung teil.
StV Boetius verlässt aus Befangenheitsgründen den Raum.
StVin Groten erläutert ausführlich anhand der Vorlage: Stadt/001436/6 und teilt mit, dass der Landungsplanungsbehörde nach erfolgter 3. Auslegung aufgefallen sei, dass die Textziffer 6. rechtlich nicht zulässig sei. Aus der Änderung des Planentwurfs mit dem Wegfall der Textziffer 6. resultiere nunmehr, dass eine 4. Auslegung der Planunterlagen notwendig werde.
Abstimmungsergebnis: zu a): 15 Ja-Stimmen
zu b): 15 Ja-Stimmen