Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeinde Nieblum beschließt die 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung gemäß Anlage als Satzung.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet ausführlich anhand der Vorlagen Nieb/00081 und Nieb/00084.

 

Sachdarstellung mit Begründung (Nieb/000084):

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, die Ortsgestaltungssatzung zu ändern. In den vorangegangenen Sitzungen der Gemeindevertretung und des Bauausschusses wurden die Änderungsvorschläge erörtert.

 

Die Änderungswünsche sind in Absprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland in den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung übernommen worden.

 

Im Wesentlichen sollen durch die 2. Änderung der Ortsgestaltungssatzung Anpassungen eingearbeitet werden, welche sich aus Rechtstreitigkeiten oder derzeit anhängigen ordnungsbehördlichen Verfahren etc. ergeben. Die Anpassungen umfassen Regelungen zur Dacheindeckungen von Garagen und Nebenanlagen (begrünte Dächer), Fensteröffnungen in Garagen, Ausnahmeregelungen zu Trauf- und Firsthöhen bei bestehenden Gebäuden sowie Änderungen der zulässigen Traufhöhen für Reetdächer im Teilbereich A (historischer Ortskern) der Satzung. Es wird auf den beigefügten Satzungsentwurf sowie die vorangegangene Beschlussvorlage Nieb/000081 verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen