Beschluss:
a)
Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
1. In
den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen werden keine Bedenken oder Anregungen zur Planung vorgetragenen.
Die während der öffentlichen Auslegung von Privatpersonen eingegangenen
Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage nicht
berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
2. Auf
Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung des
Landes Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretug die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der
Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Lerchenweg,
"Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten von der Westgrenze
der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, im
Süden vom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen von der
Strandstraße im Teilabschnitt zwischen Strand und „am Golfplatz“ sowie dem
öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg,
bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die
Begründung wird gebilligt.
4. Der
Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 durch die Stadtvertretung
ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten
eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Es erfolgt keine Aussprache.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen
/ Stadtvertreter: 17 ; davon anwesend: 16;
Ja-Stimmen: 16; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: ...................
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Verfahrensstand
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten ist nach der zweiten
öffentlichen Auslegung auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geändert worden durch Beschluss der Stadtvertretung vom 14.06.2012. Daraufhin sind zum dritten Male eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
a) Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
Im Verlauf dieses Verfahrensschrittes sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen erneut Stellungnahmen abgegeben worden. Die Träger öffentlicher Belange haben keine weiteren Bedenken oder Anregungen geltend gemacht.
Von zwei Privatpersonen sind jedoch erneut Stellungnahmen abgegeben worden, die sich inhaltlich beziehen u. a. auf Lärmbeeinträchtigungen durch Veranstaltungen, auf die Nutzungsmöglichkeiten der Keller und der Spitzbodenbereiche sowie deren Belichtung durch Dachflächenfenster, die Anzahl der Wohneinheiten und das Maß der Nutzung. Ferner werden die bisherigen planungsrechtlichen Regelungen der Stadt grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Die vorgetragenen
Argumente werden unter Hinweis auf die bisherigen Abläufe und die
städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt zurückgewiesen, so dass seitens der Stadt die Eingaben
nicht berücksichtigt werden. Die entsprechenden Stellungnahmen der Stadt sind
ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.
b) Satzungsbeschluss
Da die oben beschriebene
Behandlung der Stellungnahmen zu keinen weiteren Änderungen an den
Textfestsetzungen führt, kann nunmehr der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 gefasst werden.