Sitzung: 28.02.2013 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Zur Verwirklichung des „Wellnessresort
Wyk Südstrand“ beschließt die Stadtvertretung den in Zusammenhang mit der
vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf
Föhr beschlossenen Durchführungsvertrag wie folgt zu ändern:
Die in § 4 Abs. 4 Satz 2, 2.
Halbsatz genannte Frist zur Fertigstellung der Ertüchtigung des
Kanalnetzes wird verlängert. Die Worte „bis spätestens
01.04.2013“ werden ersetzt durch die Worte „bis
spätestens 01.02.2014.“
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende 2. Änderung des
Durchführungsvertrages mit dem Vorhabenträger vertraglich zu vereinbaren.
Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.
Sachstand
Das Hotelprojekt eines „Wellnessresorts Wyk Südstrand“ soll über eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 sowie im Parallelverfahren eine 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr verwirklicht werden. Die Grundlage hierfür ist der am 01.09.2010 zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und dem Vorhabenträger geschlossene städtebauliche Vertrag.
Am 12.05.2011 ist der in § 4 dieses städtebaulichen Vertrages festgelegte weitere Durchführungsvertrag von der Stadtvertretung beschlossen worden, um die Einzelheiten für die Umsetzung des Vorhabens zu regeln.
Die beiden Bauleitplanverfahren sind am 17.01.2012 rechtswirksam bzw. rechtkräftig geworden.
Inzwischen ist ein Bauantrag für das Vorhaben gestellt. Nach Behandlung im zuständigen Ausschuss ist zur Zeit das Genehmigungsverfahren anhängig beim Kreisbauamt.
Aktueller Anlass für die 2. Änderung des Durchführungsvertrages
Gemäß § 4 Abs. 4 des Durchführungsvertrages ist die Stadt Wyk auf Föhr verpflichtet bis spätestens 01.04.2013 ihr öffentliches Schmutzwasserkanalisationsnetz in einer Weise zu ertüchtigen, dass die sichere Ableitung des auf dem Baugrundstück anfallenden Schmutzwassers gewährleistet ist.
Durch zeitliche Verzögerungen, die sich auch in der vertraglich vereinbarten Fristverlängerung für die Einreichung eines Bauantrages niederschlugen, ist die sachliche Notwendigkeit zur Einhaltung des Termins für die Fertigstellung der Kanalisationsertüchtigung entfallen.
Der Beginn der Baumaßnahme für die Kanalisationsertüchtigung ist vorgesehen für Februar 2013. Nach acht bis neun Monaten Bauzeit ist mit einer Fertigstellung voraussichtlich im November diesen Jahres zu rechnen.
Änderung
Vor diesem Hintergrund wäre die im Vertrag genannte Frist im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger vom 01.04.2013 bis zum 01.02.2014 zu verlängern.
Es wird angefragt, mit welchen Konsequenzen zu rechnen sei und ob es z.B. möglich sei, dass der Bauträger sich aufgrund dessen zurück ziehe. Bürgermeister Lorenzen erklärt, dass dies theoretisch möglich, aber nicht damit zu rechnen sei.
Von anderer Seite wird auf die Konsequenzen für die
Vermieter im betroffenen Bereich hingewiesen. Diese müssten aufgrund der
geplanten aber bisher immer weiter verschobenen Baumaßnahme bereits jetzt
Absagen in Kauf nehmen. Dies sei für sie eine sehr unglückliche Situation.
Bürgermeister Lorenzen erklärt, dass Baugenehmigungsverfahren sei noch nicht
abgeschlossen. Leider sei auch noch nicht absehbar, wann dies der Fall sein
werde. Vorher könne jedoch nicht mit den Baumaßnahmen begonnen werden.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen