Beschluss: ungeändert beschlossen

Die in der letzten Sitzung unterbreiteten Vorschläge seitens des Bauausschuss, bezogen auf  das Neubaugebiet „Am Korteelsweg“ sind in der Planung des B-Plan 51, vom Kreis Nordfriesland berücksichtigt worden.

Vorgesehen wird ein allgemeines, in zwei Bereiche unterteiltes (WA1 und WA2) und durch einen diagonal verlaufenen Grünstreifen (gemäß F-Plan) getrenntes allgemeines Wohngebiet. Die beiden Bereiche unterschieden sich in der Nutzungsart (eingeschränkte Zulässigkeit von Ferienwohnungsnutzung).

 

Für die weiter Planaufstellung sind Vorgaben zu folgenden Punkten erforderlich:

 

1. Erschließung

2. Nutzungsart

3. Anzahl der Wohneinheiten

4. Bauformen, Gestaltung

 

Zu diesen o.g. Punkten ist das Meinungsbild der Fraktionen einzuholen.

 

Der Bauausschuss nimmt die Vorschläge vom Kreis Nordfriesland für die Erschließung des Neubaugebietes in Augenschein.

Ringerschließung oder Stichstraße ist einer der Fragen, die vom Ausschuss erörtert werden müssen.

Die Ringerschließung könnte zu verstärkten Autoverkehr führen, wird vom Bauausschuss angemerkt.

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr unterbreitet den Vorschlag das Neubaugebiet mit zwei Anliegerstraßen als Sackgasse und  einem Wendeplatz zu gestalten.

Dieser Vorschlag findet beim Ausschuss Zustimmung.

 

Zu Nr. 2 „Nutzungsarten“ regt die CDU Fraktion an, das Neubaugebiet als reines Wohngebiet auszuweisen. Dem widerspricht jedoch die Möglichkeit, zur Versorgung dienende Läden einplanen zu kommen (WA).

 

 

Zu Nr. 3 „Anzahl der Wohneinheiten“ unterbreitet die  SPD Fraktion den Vorschlag , zwei Dauerwohnungen pro Einzelhaus zu zulassen.

Dieser Vorschlag findet beim  Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr Unterstützung. 

 

Von der CDU Fraktion wird die Frage gestellt, wie groß oder klein die Häuser gestaltet werden dürfen, die Fraktion macht auf die Baugrenzen aufmerksam.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion spricht sich der Ausschuss zu Nr. 4  für eine GR-Festsetzung bei Einzelhäusern von 120m² aus. Das bedeutet bei einer Hausscheibe eine Grundfläche von 60 m².

Die Grundstücksgröße soll ca. 500 m² betragen. Einzelhäuser sollten eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen werden.

Die Mehrfamilienhäuser dürfen eine Höhe von 9,50 Meter nicht übersteigen. Hier ist eine Ausgestaltung mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss vorstellbar.

 

Von der Verwaltung wird angemerkt, dass die Bauweisen, Baumaterialien sowie Dach-formen in verschiedene Gebiete festgelegt werden sollten. Hierzu werden ortsübliche Dachformen erwähnt. In Teilbereichen ist die Zulässigkeit von „echter“ Holzbauweise gewünscht. Die einzelnen Bauweisen und Materialien sollten jedoch nach städtebauli-chen Gesichtspunkten geordnet werden („geordnete Vielfalt“), ohne die Gestaltungs-möglichkeiten der einzelnen Bauvorhaben zu sehr einzuschränken.

 

Auch die Energieversorgung muss Berücksichtigung finden. Hier sollte ein Zusammen-schluss von mehreren Eigentümer eine gemeinsame Energienutzung ermöglichen. . Die Eigentümer sollen zu umweltfreundlichen Energien angeregt werden.

 

Im Fall der Mehrfamilienhäuser spricht sich die SPD Fraktion gegen voluminöse Bau-körper aus und macht sich für kleinere versetzte anzuordnende Gebäude stark.

 

Die Anregungen und Vorgaben vom Bauausschuss für das Neubaugebiet werden an den Kreis Nordfriesland für die weitere Planung weitergeleitet.