Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird genehmigt.


 

Für den Zweckverband Dr. Carl-Häberlin-Friesenmuseum Föhr gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung die Vorschriften des Gemeinderechts. Dementsprechend hat der Zweckverband gem. § 54 Abs. 1 GemHVO-Doppik eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese wurde im Jahr 2010 beschlossen. Da sich abzeichnete, dass sich Änderungen in Bezug auf die Bewertung des Anlagevermögens ergeben könnten wurde die Eröffnungsbilanz nicht veröffentlicht. Die korrigierte Eröffnungsbilanz ist der Vorlage als Anlage beigefügt.Sämtliche Zweckverbandsmitglieder hatten Gelegenheit sich im Vorwege mit der Eröffnungsbilanz zu beschäftigen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig