Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Aufnahme von Herrn Jörg Michelsen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wird zugestimmt.


Die Bürgermeisterin liest die Vorlage vor.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Oevenum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße eine Person als Vorschlag zu benennen. Erneut vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Oevenum wurde Herr Jörg Michelsen. Der Vorgeschlagene erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Frau Riemann erklärt, dass Herr Michelsen bereits in den letzten Jahren das Amt als Schöffe inne hatte und sich nun wieder zur Wahl stellt. Sie fragt, ob es weitere Vorschläge gibt. Da dies nicht der Fall ist, wird über den vorliegenden Vorschlag abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür