Beschlussempfehlung:

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Nei Stich, Taft, Hoofstich, Blöögam und Soorenhuuch und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Das Planverfahren wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt und von einer Umweltprüfung wird gem. § 13a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a

Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

 

  

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9

Davon anwesend: 9

Ja-Stimmen:   9          Nein-Stimmen:     0                 Stimmenenthaltungen:      0

 

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossenen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der  anwesend:

 

GV Gerhard Schau

GV Ingrid Heil

 

 


Raimund Neumann erläutert die 4. Änderung des B-Planes Nr. 2

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Norddorf auf Amrum  hat am 15.05.2012 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufzustellen. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wurde die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt.

Der Gemeindevertretung liegt nun der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zur Billigung und zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vor.