Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2013 in geänderter Fassung:

 


Frau Braun stellt den Haushalt vor.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2013 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -177.800 EUR (Vj. -122.800 EUR) ab.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2013 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2012 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2012

2013

2014

2015

2016

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

924 Mio. EUR

965 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

97 Mio. EUR

104 Mio. EUR

+3

+3

+3

Familienlastenausgleich

92 Mio. EUR

100 Mio. EUR

+2

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.125,5 Mio. EUR

1.203,7 Mio. EUR

+15

-3

+5

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 117.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2013 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 55.000 EURO schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresplanvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

Sachkonto

2013

(in EUR)

Anmerkung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

-7.500

i.R.d. Finanzausgleiches

41110000 Schlüsselzuweisungen

+18.900

niedrige Steuerkraftmesszahl lt. Finanzausgleich

416… Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

-4.700

Lt. Anlagenbuchhaltung

42910000 Andere sonstige Transfererträge

-5.000

wg. Darstellung der Schwarzdeckenrücklage (vgl. auch 53910000)

43710000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge

+6.300

Lt. Anlagenbuchhaltung

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+17.200

Darin -9.500 EUR im Produkt 555002 für Wirtschaftswegeunterhaltung und +28.000 EUR im Produkt 541001 für Straßen- und Gräbenunterhaltung

52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

-7.800

Ansatz der Energiekosten -7.900 EUR für Straßenbeleuchtung Produkt 541003

57.… bilanzielle Abschreibungen

-61.600

Basis Echtdaten AnBu

53410000 Gewerbesteuerumlage

-6.300

i.R.d. Finanzausgleiches

53721000 Kreisumlage

-12.400

Erhöhung der Kreisumlage um 1,35%-Pkt. auf 37,0% auf Basis einer höheren Finanzkraft

53722000 Amtsumlage

-4.800

höhere Finanzkraft als im Vorjahr

53910000 Sonstige Transferaufwendungen

+5.000

wg. Darstellung der Schwarzdeckenrücklage (vgl. auch 42910000)

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit kein finanziell ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 31.12.2012 auf rd. 329.000 EUR.

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 13.800 EUR ausgewiesen. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln der Gemeinde.

 

Als wesentliche Investitionsmaßnahme in 2013 (Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr) ist die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Geschirrspüler und Anbauschränke) mit 7.000 EUR vorgesehen.

 

Im Bereich 575003 Fremdenverkehr sind Gesamtinvestitionen von 4.700 EUR für diverse Anlagegegenstände geplant.

 

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. –88.600 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2013 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

 

 

 

 

Wichtiger Hinweis:

 

Seit dem Geschäftsjahr 2010 hat die Gemeinde Wrixum vorläufige Jahresfehlbeträge von über 100.000 EUR zu verzeichnen. Hauptaugenmerk ist hierbei auf die jährlichen, saldierten Abschreibungsverluste von rd. 110.000 EUR zu richten. Es zeichnet sich somit ab, dass die Gemeinde ihre Infrastruktur aus den eigenen liquiden Mitteln finanziert hat und die Refinanzierung der Abschreibungen bzw. des Wertverlustes nicht aus dem Haushalt erfolgen kann. Es stehen somit mittelfristig der Gemeinde Wrixum nicht mehr genügend eigene Haushaltmittel zur Verfügung um Ersatzinvestitionen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können.

 

 

 

 

Folgende Haushaltsänderungen wurden beschlossen:

 

Der Gemeinde Wrixum wird die seit 1994 in ungeänderter Höhe bestehenden Hebesätze für das Haushaltsjahr 2013 entsprechend des Runderlasses des Innenministeriums für Fehlbedarfsgemeinden wie folgt anpassen:

 

Grundsteuer A 360%, Grundsteuer B 380%, Gewerbesteuer 360%.

Die Hundesteuer wird für alle Hunde auf 110 EUR festgesetzt.

 

Das Produktsachkonto 575003.52510000 wird von 400 EUR auf 1.300 EUR erhöht.

 

 

 

Folgende weitergehende Beschlüsse wurden gefasst:

 

Als weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen soll eine mögliche Anhebung der Zweitwohnungssteuer von derzeit 10% auf 12% geprüft werden.

 

Die Straßenausbausatzung soll überprüft und auf das geforderte Mindestmaß für Fehlbedarfsgemeinden angepasst werden.

 

Die Gemeinde Wrixum beabsichtigt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen Antrag auf Gewährung einer Fehlbedarfszuweisung über den Kreis Nordfriesland beim Land Schleswig-Holstein zu stellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig