Beschluss:
Der Schulausschuss des Amtes
Föhr-Amrum empfiehlt dem Amtsausschuss die als Anlage beigefügte Satzung über
die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der
Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr, sowie die Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in
Wyk auf Föhr zu erlassen.
Es wird angeregt,
dass den Teilnehmern des Ausschusses die Möglichkeit gegeben werden sollte
einmal an der Mittagsverpflegung teilnehmen zu können. Dies wird allgemein
positiv gesehen.
Frau Zemke erläutert kurz anhand der Vorlage Amt/000181/1. Die der Vorlage als Anlage beigefügten Satzungen wurden in Anlehnung an das bestehende pädagogische Konzept der Offenen Ganztagsschule der Rüm-Hart-Schule erstellt, so dass es keine inhaltlichen Änderungen zur jetzigen Handhabe im Rahmen der Benutzung der Angebote sowie der Inanspruchnahme des Angebots gäbe. Im Wesentlichen seien die Satzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei rückständigen Gebühren für die Mittagsverpflegung erforderlich. Durch den Erlass der Satzungen werden die rückständigen Forderungen öffentlich-rechtliche Forderungen, welche durch die Kasse beigetrieben werden können. Dies war vorher bei den privatrechtlichen Forderungen nicht der Fall.
Nach Maßgabe der Beratung im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. März 2013 wurde zu der Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr eine ergänzende Gebührensatzung erarbeitet.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule hat sich in
den vergangenen Jahren gut etabliert. Im Rahmen der kostenfreien Teilnahme am
Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule wird eine ausgewogene
und schülergerechte Mittagsverpflegung gewährleistet.
Zur Regelung der Gebühren und Rahmenbedingungen dieser Leistungen ist der Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr samt der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr erforderlich. In der Vergangenheit kam es wiederholt vor, dass Erziehungsberechtigte die Kosten für die Mittagsmahlzeit ihres Kindes bzw. ihrer Kinder nicht bezahlten. Mit der als Anlage beigefügten Satzung wird eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.
Die Teilnahme am Mittagessen gehört zum
pädagogischen Konzept. Die Gebühr pro Mittagessen beträgt inklusive
Mehrwertsteuer 2,46 Euro.
Aus Gründen der Rechtssicherheit hält die Verwaltung
den Erlass einer entsprechenden Satzung für zwingend erforderlich und hat den
vorliegenden Entwurf erarbeitet.
Herr Lorenzen berichtet, dass ihm eine
Übersicht vorliege, aus welcher hervorgehe, dass die Kosten für ein Mittagessen
im Vergleich zu Berliner Schulen moderat seien.
Die Kosten für ein Mittagessen an der Eilun Feer Skuul liegen bei 3,60 €. Der höhere Preis sei durch die größeren Portionen und die insgesamt wesentlich niedrigere Zahl der an der Mittagsverpflegung teilnehmenden Schüler/innen, als dies an der Rüm-Hart-Schule der Fall sei, bedingt.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen