Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr, sowie die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr zu erlassen.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Nach Maßgabe der Beratung im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. März 2013 wurde zu der Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr eine ergänzende Gebührensatzung erarbeitet.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Das Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule hat sich in den vergangenen Jahren gut etabliert. Im Rahmen der kostenfreien Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule wird eine ausgewogene und schülergerechte Mittagsverpflegung gewährleistet.

 

Zur Regelung der Gebühren und Rahmenbedingungen dieser Leistungen ist der Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr samt der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr erforderlich. In der Vergangenheit kam es wiederholt vor, dass Erziehungsberechtigte die Kosten für die Mittagsmahlzeit ihres Kindes bzw. ihrer Kinder nicht bezahlten. Mit der als Anlage beigefügten Satzung wird eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.

 

Die Teilnahme am Mittagessen gehört zum pädagogischen Konzept. Die Gebühr pro Mittagessen beträgt inklusive Mehrwertsteuer 2,46 Euro.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit hält die Verwaltung den Erlass einer entsprechenden Satzung für zwingend erforderlich und hat den vorliegenden Entwurf erarbeitet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es unter § 6 heißen müsste: „….wird die Aufsichtspflicht auf den Schulträger...“. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unter § 5 Nr. 2 der Passus „bzw. der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers“ unnötig sei, da es sich bei der Rüm-Hart-Schule um eine Grundschule handele.

 

Es wird darum gebeten, das pädagogische Konzept als Anlage zur Niederschrift beizufügen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig