Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Aufnahme von Herrn Wolfgang Kluge in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wird zugestimmt


 

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Witsum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße eine Person als Vorschlag zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Witsum wurde Herr Wolfgang Kluge. Der Vorgeschlagene erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig