Beschlusse:
Der Aufnahme von Frau Heike Clausen und Herrn Dr. Reinhard Raabe in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wird zugestimmt.
Die Bürgermeisterin
stellt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor.
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Wrixum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße zwei Personen als Vorschläge zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Wrixum wurden Frau Heike Clausen und Herr Dr. Reinhard Raabe. Die Vorgeschlagenen erfüllen die persönlichen Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür