Sitzung: 21.05.2013 Gemeindevertretung
Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 50. Sitzung. Der öffentliche Teil der Niederschrift über die 50. Sitzung gilt somit als genehmigt.
Sitzung: 21.05.2013 Gemeindevertretung
Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 50. Sitzung. Der öffentliche Teil der Niederschrift über die 50. Sitzung gilt somit als genehmigt.