Der Bürgermeisterin verteilt an die Mitglieder der Gemeindevertretung je eine Fotokopie des Vermerks des Amtes Föhr-Amrum „Datenübermittlung an die Bürgermeister/innen“ vom 22. April 2013 und erklärt, dass Bürgermeister/innen von der Meldebehörde des Amtes Föhr-Amrum zur Erfüllung der Repräsentationspflicht bei der An- und Abmeldung, bei einem Altersjubiläum (70. Geburtstag sowie spätere Geburtstage), Ehejubiläum (50. oder ein späteres Jubiläum), bei der Geburt eines Kindes sowie bei einem Sterbefall den Vor- und Familienname, den Doktorgrad, den Ordens- und Künstlername, den Geburtstag, das Geschlecht, die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlicher Vertreter, die Staatsangehörigkeiten, die Anschrift der Haupt- oder Nebenwohnung, den Tag des Ein- oder Auszugs, den Familienstand, den Sterbetag, sowie im Falle eines Ehejubiläums den Tag der Eheschließung der Einwohnerin bzw. des Einwohners der Gemeinde erhalten darf.

 

Bürgermeisterin Braun ergänzt, dass Personendaten, die mit einer Auskunftssperre im Melderegister versehen sind, ihr nicht übermittelt werden dürfen. Dies gelte bei Ehejubiläen auch für die Daten der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners, für die keine Auskunftssperre gespeichert ist. Die von der Meldebehörde erhaltenen Daten seien nach spätestens sechs Monaten an die Meldebehörde zurück zu geben, oder zu löschen.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Datenübermittlung an die Bürgermeister/innen eigenständiger Gemeinden weitreichender ist, als bei amtsangehörigen Gemeinden.

 

Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.