Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die anliegende 4.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Utersum wird beschlossen.

 


 

Nach § 5 Abs.1 Buchstabe a) der Hauptsatzung ist für die Gemeinde Utersum ein Finanzausschuss und nach Buchstabe b) ein Bauausschuss für die Gemeinde Utersum  als ständiger Ausschuss zu bilden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass beide Ausschüsse nur sehr selten einberufen wurden, da sämtliche Probleme mit allen Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen erörtert wurden und jeweils in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden konnten.

Beide Ausschüse werden daher als ständige Ausschüsse im § 5 Abs. 1 gestrichen.

 

Weiterhin sind nach der letzten Änderung der Gemeindeordnung sämtliche Sitzungen der Gemeindevertretungen und der ständigen Ausschüsse öffentlich, so dass der § 5 Abs. 3 ebenfalls geändert werden muss.

 

Zur Zeit werden vom Innenministerium neue Satzungsmuster erarbeitet. Deshalb wurde zum jetzigen Zeitpunkt auf die Erarbeitung einer neuen Hauptsatzung verzichtet und lediglich eine Nachtragssatzung gefertigt.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig