Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügten Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken werden außer Punkt 8 mit den genannten Änderungen beschlossen. Über Punkt 8 wird erst nach Vorlage der Prüfungsergebnisse des Rechtsanwaltes entschieden.


 

Die Gemeindevertretung hat sich in den letzten Sitzungen immer wieder mit Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken beschäftigt. Als Anlage wurden die Ergebnisse der Beratungen als neue Richtlinien zusammengefasst. Hierin sind auch die in der letzten Sitzung aufgenommenen Anregungen mit enthalten. Die Ausführungen unter Punkt 8 sollten noch rechtlich abgeprüft werden.

Die Gemeindevertretung diskutiert die vorgelegten Richtlinien ausführlich und hat noch folgende Änderungen:

 

Unter 1. Sollen die in Klammern gesetzten Worte „gemäß Vordruck“ gestrichen werden.

Der Punkt 3 erhält folgenden Wortlaut: „Der/die Antragsteller/in muss Föhringer sein. Als solche/r wird betrachtet, wer auf Föhr geboren wurde oder dessen/deren Eltern zum Zeitpunkt seiner/ihrer Geburt ihren ersten Wohnsitz auf Föhr hatten. Ebenfalls als Föhringer wird betrachtet, wer bis zur Antragstellung mindestens fünf Jahre auf Föhr mit erstem Wohnsitz ununterbrochen gemeldet war“.

Unter Punkt 7 wird der letzte Halbsatz „…und diese Art der Nutzung mindestens noch 20 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes aufrechtzuerhalten.“ gestrichen.

Im Punkt 8 wird die Ziffer „80“ in Ziffer „130“ geändert und der Punkt 12 wird ersatzlos gestrichen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig