GV Schau beantragt, den § 17 Abs. 3 der „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Norddorf“ wie folgt zu ändern:

den Halbsatz -spätestens zur nächsten Sitzung- zu streichen.

 

Einstimmig stimmt die GV der Änderung zu.