Gesetzlicher Vertreter der Gemeinde ist der Bürgermeister. Sofern er nicht selbst in den nachstehenden Organisationen und Vereinen ( ausgenommen Zweckverband “Dr.-Carl-Häberlin-Friesenmuseum“) die Vertretung übernehmen will, können diese Aufgaben auf Mitglieder der Gemeindevertretung delegiert werden.