Unter TOP 3 wird aus dem Ausschuss die innerörtliche Parksituation angesprochen. Es wird die Bitte geäußert, ob Möglichkeiten bestehen, die Parkverhältnisse im Lerchenweg – Ecke Schwalbenweg anders zu regeln. Es handelt sich bei diesem Bereich um Privatgelände. Die Situation wird in Augenschein genommen und geprüft.

 

Die verkehrsrechtliche Beschilderung der Friedrichstraße wird ebenso thematisiert. Hier sollte die Beschilderung so gestaltet sein wie in der Johannesstraße. Die entsprechenden Schilder sind bereits geordert und das Konzept wird im Frühsommer umgesetzt.

 

Kritisiert wird auch das Parkverhalten eines Transportunternehmers im Hasenkamp, der, obwohl in einen anderen Meldebezirk verzogen, seinen LKW weiterhin am Hasenkamp parkt.

 

Die Verwaltung erläutert, dass am Hasenkamp als öffentliche Straße das Parken für einen LKW nicht verboten ist. Sollte sich durch diesen LKW eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ergeben, könnte das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde die öffentliche Nutzung des Hasenkamps derart einschränken, dass LKW´s dort nicht mehr parken dürfen. Eine Verkehrsgefährdung durch diesen einen LKW kann durch den Ausschuss allerdings nicht bestätigt werden.

 

Ansonsten liegen keine Wortmeldungen vor.