Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Nieblum bestehen folgende ständige Ausschüsse:

 

Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

(3 Gemeindevertreter/innen)

 

Kurausschuss

(5 Gemeindevertreter/innen sowie 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können)