Zur näheren Erläuterung wird hier auf den Antrag der Grünen-Fraktion verwiesen. Intention ist, vorhandene Einnahmepotentiale im Sinne einer soliden und generationsgerechten Haushaltspolitik auszuschöpfen. Dabei sollte der Bedarf von gebührenfreien Kurzparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Ein längeres Parken soll an den genannten Plätzen nur noch gegen eine Gebühr möglich sein.

           

Der Ausschuss ist mehrheitlich der Auffassung, dass diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann. Befürchtet wird ein zunehmendes „Aussterben“ der Wyker Innenstadt. Zudem ist den Gästen eine Kostenerhöhung nicht zuzumuten.

 

Die Fraktion der Grünen vertritt die Überzeugung, dass eine Gebührenerhebung und die damit zu erzielenden Einnahmen zwingend erforderlich sind, um notwendige Sanierungsmaßnahmen, unter anderem am Straßennetz, realisieren zu können. Zudem ist es auf dem Festland gängige Praxis, für öffentliche Parkplätze eine angemessene Gebühr festzusetzen. Ein „Absterben“ der Innenstadt sei diesbezüglich nicht zu erwarten. Zudem ist das Beziehen von Dauerkarten für bereits abgelöste Stellplätze denkbar. Zur praktischen Umsetzung ist es allerdings erforderlich, dass der Sauermanns-Parkplatz mit Automaten auszustatten ist.

 

Aus der Runde wird angemerkt, dass die Möglichkeit bis zu einer Stunde gebührenfrei auf dem Sauermanns-Parkplatz zu parken, sicherlich zu begrüßen sei. Fraglich ist allerdings, wie der Abbau der Schrankenanlage bzw. die Aufstellung von Automaten aus finanzieller Sicht zu bewerten ist.

 

Die Verwaltung erläutert, dass der Ausschuss seinerzeit die Aufstellung von Automaten abgelehnt hat. Zudem ist die Schrankenanlage kürzlich erst erneuert worden. Die Anschaffung dieser Anlage war zudem sehr kostenintensiv.

Was das Vorhaben betrifft, Einnahmen, die aufgrund von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erzielt worden sind, zur Deckung allgemeiner kommunaler Aufgaben einzusetzen, sind rechtliche Grenzen gesetzt, d.h. Parkplatzgebühren sind insoweit zweckgebunden, dass sie zur Unterhaltung der Parkplätze selbst einzusetzen sind. Nur ein gewisser Jahresanteil darf zur Finanzierung allgemeiner Ausgaben herangezogen werden.

 

Es wird angeregt, die Schrankenregelung zu belassen. Gleichzeitig wird hinterfragt, ob es technisch möglich ist, die gebührenfreie Parkzeit auf eine Stunde zu verlängern.

 

Eine Umrüstung ist technisch machbar. Allerdings ist dies mit Kosten verbunden. Diese werden sich zwischen 500 – 600 € belaufen.

 

Der Antrag soll dahingehend geändert werden, dass zunächst über ein auf eine Stunde beschränktes Freiparken auf dem Sauermanns-Parkplatz abgestimmt werden soll.

 

Dieser Vorschlag findet mit lediglich einer Nein-Stimme die Zustimmung des Ausschusses.

 

Der Antrag der Grünen-Fraktion über die Einführung der Gebührenpflicht auf dem Heymanns- und Wellenbadparkplatz wird mit einer Ja-Stimme und zehn Nein-Stimmen abgelehnt.