Innerhalb der Leistungsphase 5 ist es für die durch die GMSH geforderte Kostenermittlung erforderlich, Fachplaner hinzuzuziehen und zu beauftragen.

Zur Vermeidung von weiteren Zeitverzögerungen wird der Bgm ermächtigt, nach einem gemeinsam mit der Verwaltung durchgeführten Vergabeverfahren, die Fachplaner umgehend zu beauftragen.

 

 

-einstimmig-