Die einzelnen Fraktionen nehmen das Leitbild für die künftige Strandbewirtschaftung in Augenschein.

Von der SPD Fraktion wird die Meinung geäußert, dass die Sanitäranlagen (Duschen) am Strand, im Vergleich zu anderen Touristenorten sehr dürftig ausgebaut  seien.

 

Des Weiteren wird die Frage an den Ausschuss gestellt, warum das Leitbild für die künftige Strandbewirtschaftung entwickelt wurde.

 

Hierzu erläutert der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr, dass vom Kreis Nordfriesland  und der Landesplanung in Zusammenhang mit der geplanten Änderung am Bebauungsplan Nr. 46 (Strandbewirtschaftung) die Erstellung eines Strandentwicklungskonzeptes verlangt worden war.

Nach erfolgter Diskussion verständigt man sich darauf, dass der B-Plan Nr. 46 im Grund die Strandentwicklung regelt, seine Aussage jedoch um ein zukunftweisendes Leitbild ergänzt werden sollte. Somit bestand die Aufgabe, ein Leitbild für die zukünftige Strandbewirtschaftung zu entwickeln.

 

Die KG unterbreitet den Vorschlag das Leitbild noch einmal in den einzelnen Fraktionen zu diskutieren.

 

Von der SPD Fraktion wird angeregt, das „Leitbild für die künftige Strandbewirtschaftung“ in

„vorläufiges Strandentwicklungskonzept „ umzubenennen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das  „Leitbild für die künftige Strandbewirtschaftung“ wird in das „vorläufiges Strandentwicklungskonzept „ umbenannt und akzeptiert.

 

Abstimmungsrgebnis:                     11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung