Sitzung: 15.07.2013 Gemeindevertretung
Es gibt weder förmliche noch inhaltliche Beanstandungen gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift der 1. Sitzung der Gemeindevertretung. Der Öffentliche Teil der Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Sitzung: 15.07.2013 Gemeindevertretung
Es gibt weder förmliche noch inhaltliche Beanstandungen gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift der 1. Sitzung der Gemeindevertretung. Der Öffentliche Teil der Niederschrift gilt somit als genehmigt.