Beschluss:
Die Erstellung
eines Wohnungsmarktkonzeptes in Kombination mit einem Konzept für eine
energetische Quartierssanierung wird befürwortet.
Das Amt Föhr-Amrum wird beauftragt in diesem Sinne tätig zu werden und entsprechende Förderanträge zu stellen.
Die Bürgermeisterin
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die touristische
Entwicklung auf den Inseln Amrum und Föhr und die damit einhergehende
Entwicklung der Grundstückspreise haben zur Folge, dass bezahlbarer Wohnraum
zunehmend knapper wird und kaum noch neu zu schaffen ist. Die Folgen sind u. a.
das Abwandern der jüngeren einheimischen Bevölkerung sowie eine zunehmende
Anzahl von Menschen, die zwischen ihrer Wohnung auf dem Festland und dem
Arbeitsplatz auf den Inseln pendeln.
Die Nachbarinsel
Sylt hat die gleiche Problematik. Da die Auswirkungen auf Sylt in den
vergangenen Jahren bereits schwerwiegender waren als auf Amrum und Föhr, wurde
im vergangenen Jahr eine Studie zum Wohnungsmarkt gefertigt. Darin wurden
Möglichkeiten der Wohnraumversorgung der einheimischen Bevölkerungen untersucht
und Umsetzungswege erarbeitet. Diese Studie ist als Modellvorhaben für
touristisch geprägte Räume von Seiten des Landes gefördert worden.
Nachdem deutlich
geworden ist, dass die auf der Insel Sylt gewonnenen Ergebnisse weder auf die
Insel Amrum, noch auf die Insel Föhr übertragbar sind, haben Verhandlungen mit
dem Innenministerium stattgefunden, um die Möglichkeiten der Förderung einer
sinngemäßen Untersuchung für die Inseln Föhr und Amrum auszuloten.
Da das
Klimaschutzkonzept Föhr-Amrum bereits vorliegt, erscheint es sinnvoll, ein
Wohnungsmarktkonzept mit dem Ansatz der energetischen Quartierssanierung zu
verbinden. Während das Wohnungsmarktkonzept Bedarfe ermittelt und Ziele
definiert, die mit bestimmten Maßnahmen erreicht werden sollen, erstellt die
energetische Quartierssanierung ein Konzept mit energetischen Maßnahmen in
einem bestimmten räumlichen Teilbereich der Gemeinde. Neben den ohnehin
besonderen Rahmenbedingungen auf den Inseln Föhr und Amrum kann diese
Verzahnung beider Themenkreise einen neuen Ansatz und somit einen
Modellcharakter darstellen, der die Förderwürdigkeit begründet
(Leuchtturmprojekt). Um den speziellen Inselbelangen von Amrum und Föhr
Rechnung tragen zu können, sollten die beiden Inseln in zwei verschiedenen
Konzeptteilen jeweils separat betrachtet werden.
Aus einer
Bestandsaufnahme und einer Wohnungsprognose lassen sich
Entwicklungsmöglichkeiten für die Wohnraumschaffung erkennen. Dabei sind die
Besonderheiten, die sich aus dem Tourismus für Föhr und Amrum ergeben, zu
berücksichtigen und in einer Konzeptstudie im Zusammenhang darzustellen. Wenn
in der Bestandsaufnahme zugleich eine energetische Untersuchung des
Ist-Bestandes erfolgt, ergeben sich Quartiere, die durch unterschiedliche
energetische Einsparpotenziale gekennzeichnet sind. Aus diesem Bestand leitet
sich eine Prioritätenfolge für mögliche Maßnahmen ab.
Das Amt Föhr-Amrum
benötigt die Legitimation aller Gemeinden, um beim Innenministerium einen
entsprechenden Förderantrag stellen zu können. Die Legitimation in Form einer
positiven Willensbekundung der Gemeinde ist zwar die Grundlage des
Förderantrages, jedoch keinesfalls die Zustimmung für die spätere Umsetzung des
Konzepts.
Die inhaltlichen
Schwerpunkte des Förderantrages werden im Hinblick auf die Förderfähigkeit im
Vorwege mit der Investitionsbank abgestimmt. Nach der Erteilung der
Förderzusage (Förderbescheid der Investitionsbank) wird das Modellvorhaben aus
Wohnungsmarktkonzept und energetischen Quartierssanierung ausgeschrieben und
als Konzept erarbeitet.
Nachdem der konzeptionelle Projektteil fertiggestellt sein wird, können die politischen Gremien festlegen, ob das Konzept oder gegebenenfalls welche Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür